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Erstellung und Weiterleitung einer Senatsvorlage

Für die Erstellung einer Senatsvorlage benutzen Sie bitte immer die aktuelle Vorlage.

Die Vorlage und die Sitzungtermine des Senats finden Sie in der rechten Spalte unter 'Arbeitsgrundlagen'.

Speichern Sie den Vordruck 'Senatsvorlage' in Ihr Vorlagenverzeichnis und versehen Sie die Vorlage mit den entsprechenden Daten.

Verfahren zur Einbringung einer Vorlage in den Senat

Soll sich der Senat mit einem Sachverhalt befassen, so ist die Einbringung einer entsprechenden Senatsvorlage erforderlich.

Hierfür beachten Sie bitte das folgende Verfahren:

1. Zur Erstellung einer Senatsvorlage verwenden Sie bitte den Vordruck ’Senatsvorlage’.

2. Kündigen Sie die Senatsvorlage dem für den Senat zuständigen Dez. 1.1 (Herr Weber, Tel. 2592, Dominik.Weber@FernUni-Hagen.de oder Frau Mörken, Tel. 4662) spätestens 25 Tage vor der jeweiligen Senatssitzung für die Erstellung der Tagesordnung an.

3. Leiten Sie die Senatsunterlage nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden Personen, Gremien oder Organen per Mail spätestens 20 Tage vor der Sitzung an das Dez. 1.1 weiter. Das Dez. 1.1 übernimmt dann die Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Senats.

4. Da die Senatsvorlage elektronisch weitergeleitet wird, ist eine Unterschrift nicht erforderlich.

5. Für das Speichern der Senatsvorlage verwenden Sie bitte die folgende Form der Dateibezeichnung:

  • Kurzbezeichnung des TOPs und Datum der Senatssitzung in der Form 'tt-mm-jj'
    (z. B.: Veröffentlichungspflichten_IFG_03-09-08.doc)
  • Sofern eine Anlage zur Senatsvorlage beigefügt wird, speichern Sie diese bitte als PDF-Datei mit Kurzbezeichnung des TOPs, Anlage X und Datum der Senatssitzung in der Form 'tt-mm-jj'
    (z. B.: Veröffentlichungspflichten_IFG_Anlage1_03-09-08.pdf)
  • Umfangreiche Anlagen (mehr als 2 Seiten) versehen Sie bitte mit Lesezeichen (Anleitung siehe hierzu in der rechten Spalte unter 'Arbeitsgrundlagen').

Bitte beachten Sie, dass die Senatsvorlage nicht schreibgeschützt wird.

6. Das Ergebnis der Beratung im Senat wird durch einen Protokollauszug mitgeteilt.

Dezernat 1.1 14.10.2011
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