Die externe dienstliche Post ist der Postausgangsstelle grundsätzlich kuvertiert bzw. verpackt zuzuleiten. Alle Sendungen sind vom absendenden Bereich mit einer Anschrift- und Absenderangabe
(
siehe Regeln zum Schriftverkehr)
zu versehen. Private Post ist frankiert und in einer Umlaufmappe an die Postausgangsstelle zu geben. Alle Sendungen, die nicht vom absendenden Bereich frankiert sind, gelten als Dienstpost. Die Postausgangsstelle ist berechtigt, stichprobenartig oder nach Auftrag, den Inhalt von dienstlichen Sendungen vor der Weiterleitung zu prüfen. Bei solchen Prüfungen muss eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter anwesend sein. Für "offene Sendungen" (Büchersendungen) sind Briefumschläge mit Punkt- oder Adhäsionsverschluss, für Kurzmitteilungen möglichst Postkarten zu verwenden.