Bedingt durch den erhöhten Arbeitsanfall während der Einschreibphasen ist es erforderlich, die Arbeitszeiten der Verwaltungsangestellten in den Studienzentren in Nordrhein-Westfalen abweichend von den üblichen Arbeitszeiten zu regeln.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens einigen sich Personalrat und Dienststelle auf die im Folgenden festgelegte Arbeitszeitregelung in den Studienzentren.
§ 1 Geltungsbereich
Die Vereinbarung wird getroffen zur Arbeitszeitregelung der Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Studienzentren in NRW.
§ 2 Regelungen
Bei der erstmaligen Beschäftigung einer Vertretungskraft im Studienzentrum ist zum Zwecke der Einarbeitung bereits eine Einstellung zwei Arbeitstage vor Beginn des Urlaubs der zu vertretenden Person möglich.
§ 3 Ausnahmen
Mit ausreichender Begründung sind Ausnahmen von der Regelung des § 2 möglich.
§ 4 Laufzeit
Dienststelle und Personalrat stimmen überein, dass die Vereinbarung zunächst bis zum 31.12. 1995 gilt. Sofern keiner der Vertragspartner bis zum 30.11.1995 widerspricht, wird sie bis zum 31.12.1996 fortgeführt. Danach verlängert sie sich automatisch um 1 Kalenderjahr, wenn keiner der Vertragspartner bis zum 01. März eines Jahres schriftlich widerspricht.
§ 5 In-Kraft-Treten
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.
Hagen, den 31.03.1995
Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Der Kanzler
gez. Bartz
Für den Personalrat
Vorsitzender
gez. Böhme
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de