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Evaluation im Kontext von Reakkreditierung

Unterstützung der Fakultäten bei der Evaluation für die Reakkreditierung

Wozu wird evaluiert?

Ein Kernziel des Bologna-Prozesses ist die Qualitätssicherung. Die regelmäßige Durchführung der hochschulintern verantworteten Evaluation dient auch als eine wesentliche Grundlage für die Reakkreditierung von Studiengängen. Evaluationsberichte und Ergebnisse aus der Befragung von Studierenden sowie Absolvent/innen sind Bestandteil des Reakkreditierungsantrages. Diese Daten dienen der Dokumentation, Analyse und Bewertung der Studierbarkeit und Qualität des Studiengangs.

Weitere Informationen:

Was wird evaluiert?

Die zentrale Evaluationsstelle bietet standardisierte Online-Befragungen des Lehrangebotes an. Dazu gehören

  • der Modulfragebogen,
  • der Studiengangsfragebogen für Studiengänge mit geringen Belegungszahlen,
  • die Kursevaluation in Form der Lehrtextkritik für neue oder zu überarbeitende Kurse.

Wie wird evaluiert?

Die Befragung wird online als „Projekt“ mit der Befragungssoftware EFS Survey durchgeführt. Der Fragebogen wird für den Befragungszeitraum freigeschaltet und erhält eine eindeutige URL. Die zu Befragenden erhalten eine E-Mail mit der Einladung zur Befragung und den Link zum Fragebogen. Die Daten der ausgefüllten Fragebogen laufen in eine separate Datei auf einem SQL-Server. Mit dem Ende des Befragungszeitraums wird das Projekt deaktiviert. Die Daten werden exportiert, geprüft und bereinigt. Das heißt, Antworten in Feitextfeldern werden ggf. anonymisiert und personenbeziehbare Variablen werden recodiert (z.B. das Geburtsjahr in Altersgruppen zusammengefasst). Schließlich werden die Daten mit SPSS ausgewertet.

Von wem wird evaluiert?

Die zentrale Evaluationsstelle befindet sich im Arbeitsbereich Evaluation im Dez 1.1 Hochschulplanung. Die zentral durchgeführte Evaluation richtet sich nach der Rahmenordnung für Evaluation für Lehre, Studienorganisation und Weiterbildung der FernUniversität.

Zu Semesterbeginn werden die für Evaluation verantwortlichen Personen in den Fakultäten angefragt, welche Evaluationen nach Ablauf des Semesters durchgeführt werden sollen. Um Doppelbefragungen zu vermeiden, werden fakultätseigene Befragungen mit denen der zentralen Evaluationsstelle abgestimmt. Umgekehrt können die Fakultäten auch selbst auf die zentrale Evaluationsstelle zukommen. Es wird gemeinsam geklärt, ob der Standardfragebogen verwendet werden kann oder ob evt. Anpassungen vorgenommen werden sollen. Die Online-Befragung wird in der Regel nach Semesterende durchgeführt. Nach Ende des Befragungszeitraums erfolgen die Auswertung und die Berichtlegung.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Die Ergebnisse der Befragungen werden aggregiert und anonymisiert an die jeweiligen auftraggebenden Stellen bzw. an die für Evaluation zuständigen Personen in den Fakultäten weitergeleitet. Der Bericht enthält:

  • ab einem Rücklauf von 20 ausgefüllten Fragebogen eine Grundauswertung in Form von unkommentierten Tabellen, Grafiken und offenen Antworten.
  • bei einem Rücklauf unter 20 Fragebogen, die absoluten Zahlen in einer schriftlichen Version des Fragebogens zuzüglich Wiedergabe der offenen Antworten. Wenn die Fallzahlen unter 5 liegen, werden die persönlichen Angaben (z.B. Geschlecht) nicht eingetragen. Dann werden weitere Befragungen in Folgesemestern durchgeführt mit dem Ziel, verwertbare Größen zu sammeln und gemeinsam auszuwerten.

Diese Berichte sind die Grundlage für die Aussagen zur Qualitätssicherung in den Reakkreditierungsanträgen. Sie bilden zudem die Grundlage für fakultätsinterne Diskussionen und Verbesserungsmaßnahmen, die regelmäßig in dem turnusmäßigen Evaluationsbericht der Fakultät zusammengefasst und dem Rektorat zugeleitet werden (s. Evaluationsordnung).

Die zentrale Evaluationsstelle stellt den Fakultäten außerdem weitere studiengangsspezifische Auswertungen aus zentral durchgeführten Evaluationen z.B. zum Bologna-Prozess, zur Verfügung, die sowohl für die Reakkreditierungsanträge der Studiengänge als auch für die Evaluationsberichte der Fakultäten verwendet werden können.

Evaluation 12.01.2012
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