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Rechnerischer Abschluss

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Nach dem recherischen Abschluss eines Vorhabens wird die Abteilung 3.3.3 Drittmittel / Steuern hierüber unverzüglich unterrichtet.

Wenn nach Abrechnung des Projektes Überschüsse verbleiben, stimmt sie mit der Projektleitung ab, wie mit diesen Geldern zu verfahren ist (i. d. R. Rücküberweisung an die Geldgeber oder Gutschrift auf einem einzurichtenden Sammelkonto der Projektleitung).

Dezernat 3.3 08.08.2011
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