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Rechts- und Vertragsangelegenheiten

Illustration
Drittmittelverträge können zum einen an die Stelle eines Zuwendungsbescheides treten (z. B. bei nicht öffentlichen Geldgebern). Zum anderen können sie den Zuwendungsbescheid „ergänzen“ (z. B. bei öffentlich geförderten Kooperationsprojekten).

Eine Darstellung der vielfältigen Formen von Drittmittelverträgen würde den Rahmen dieses Leitfadens sprengen.

Wann immer in einem Projekt der Abschluss eines Vertrages vorgesehen ist, kann sich die Projektleitung an die zuständige Ansprechperson der Abteilung Studierendensekretariat und Recht (Dezernat 2.1) wenden.

Dezernat 2.1 09.02.2011
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