Pflichtarbeitsgemeinschaften in den Modulen 55101, 55104 und 55107 als Zulassungsvoraussetzung für die Modulabschlussprüfungen
Der Besuch von mentoriell-betreuten Arbeitsgemeinschaften in den Regional- und Studienzentren ist eine der Zulassungsvoraussetzungen, um in den Modulen 55101 (Allgemeiner Teil des BGB), 55104 (Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundzüge des Europarechts) und 55107 (Einführung in das Strafrecht) an den entsprechenden Modulabschlussprüfungen teilnehmen zu können.
Nachfolgend finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions - FAQ) und eine Übersicht über die bundesweiten AG-Angebote in den Studien- und Regionalzentren.
Aus Sicht der Fakultät ist es notwendig, stärker als in der Vergangenheit juristische Arbeitstechniken, insbesondere im Bereich der Falllösungstechnik, zu vermitteln. Dabei sind Arbeitsgemeinschaften in Präsenz die geeignetste Form, um diese Kernkompetenz stärker in der Ausbildung zu verankern. Zugleich entspricht dies dem Blended-Learning-Ansatz, der einen Mix verschiedener Lehrformen anstrebt. Daneben ist es uns ein Anliegen, dass Studierende bereits früh im Studium Kontakte zu Mitstudierenden knüpfen; die Pflichtarbeitsgemeinschaften sind hier ein guter Ansatzpunkt.
Sie müssen, um an der jeweiligen Modulabschlussprüfung teilnehmen zu können, mindestens 12 Stunden in den Regional- und Studienzentren in Präsenz besucht haben. Daneben können in den genannten Modulen noch weitere Zulassungsvoraussetzungen bestehen (z. B. Einsendeaufgaben). Studierende müssen also im Laufe ihres Studiums neben dem Rhetorik-Seminar in 55112 und dem Abschlussseminar in Hagen insgesamt drei Arbeitsgemeinschaften mit mindestens jeweils 12 Stunden absolvieren. Aus didaktischen Gründen ist es sinnvoll, die Anzahl von mindestens 12 Stunden innerhalb eines Mentoriats in einem Semester zu absolvieren. Es ist aber möglich, Stunden in verschiedenen Semestern zu „sammeln“.
Am Ende jeder mentoriellen Veranstaltung wird die Anwesenheit durch den Mentor schriftlich auf einem Erfassungsbogen bestätigt. Wenn Sie die erforderliche Anzahl an Stunden (12) absolviert haben, erhalten Sie vom Regional- oder Studienzentrum einen Stempel und können das Formular an das Prüfungsamt der Fakultät senden. Daneben müssen Sie sich auch wie gewohnt für die jeweilige Abschlussprüfung anmelden. Nach dem Ende der Anmeldephase kontrolliert das Prüfungsamt, ob die notwendige Teilnahme an den Pflicht-AGs vorliegt.
Sofern zwingende Gründe vorliegen, die es Ihnen unmöglich machen an den Präsenzveranstaltungen in ihrem Studien- oder Regionalzentrum teilzunehmen, besteht die Möglichkeit, die erforderliche Stundenanzahl im Rahmen von hybriden Präsenzveranstaltungen zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden in Hagen stattfinden. Für Studierende, die sich länger oder dauerhaft im Ausland aufhalten und Menschen mit Beeinträchtigungen, wird eine Online-Teilnahme an diesen Veranstaltungen möglich sein.
Über die Zulassung zur hybriden Veranstaltung entscheidet das Prüfungsamt.
Ihr begründeter schriftlicher Antrag ist in der Zeit vom 01.04. – 31.05. im Sommersemester oder vom 1.10. – 30.11. im Wintersemester an das Prüfungsamt Rechtswissenschaft zu richten.
Der Sonderfall muss nachgewiesen werden (z. B. Kopie des Behindertenausweises in Verbindung mit einem fachärztlichen Attest, Bescheinigung der Krankenkasse über chronische Erkrankung, amtsärztliches Attest, Nachweis über den dauerhaften Auslandsaufenthalt bei abweichender Semesteranschrift).
Die hybriden Veranstaltungen in den Modulen finden einmal pro Semester – meist ein bis zwei Monate vor der Klausur – statt.
Nein, sofern Sie lediglich die Abschlussprüfung in einem der Module wiederholen müssen, ist eine Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften nicht mehr notwendig, aber sicherlich empfehlenswert.
Es bleibt bei dem Grundsatz, dass einmal erlangte Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung erhalten bleiben. Falls Sie im SS 2014 oder in einem früheren Semester bereits die erforderliche Anzahl an Einsendearbeiten (55101, 55107) oder die Hausarbeit (55104) bestanden haben, ist eine Teilnahme an den Pflicht-AGs nicht mehr erforderlich.
Wenn Ihnen die Module angerechnet wurden, ist eine Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften nicht mehr erforderlich. Falls Sie später den Studiengang EJP absolvieren möchten, ist es empfehlenswert, dennoch an den Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen.