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Beglaubigung, amtliche

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Für die Zulassung zu einem Studiengang an der FernUniversität ist eine Überprüfung der jeweils erforderlichen Qualifikation durch das Studierendensekretariat erforderlich. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung kann durch das Originalzeugnis oder eine amtlich beglaubigte Zeugniskopie erfolgen. Eine amtliche Beglaubigung darf jede inländische Behörde oder ein amtlich bestellter Notar vornehmen.


Wichtig ist, dass

  • eine Kopie vom Zeugnisoriginal (nicht von einer schon einmal beglaubigten Kopie) beglaubigt wird,
  • alle Seiten (Vorder- und Rückseite) beglaubigt werden,
  • der Beglaubigungsvermerk aussagt, was beglaubigt wird,
  • die oder der Beglaubigende den Vermerk mit Ort, Datum und Unterschrift versieht und
  • ein Dienstsiegelabdruck (enthält in der Regel ein Emblem) vorhanden ist.

Das Studierendensekretariat der FernUniversität sowie die Regional-/Studienzentren beglaubigen kostenlos, wenn Sie dort das Originalzeugnis und eine Kopie des Originals vorlegen.

Beispiel für eine Beglaubigung

Dezernat 2.1 22.09.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de