An der FernUniversität werden folgende Ausfertigungs- und Verspätungsgebühren erhoben:
1. für die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses oder einer Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades eine Gebühr von jeweils 25,- €,
2. für die verspätet beantragte Zulassung oder Einschreibung eine Gebühr von 25,- €,
3. für die verspätet beantragte Rückmeldung, Belegung von Kursen oder Stornierung der Belegung von Kursen eine Gebühr von jeweils 5,- €,
und
4. für die verspätete Zahlung von Gebühren, Studierendenschaftsbeitrag und Entgelten eine Mahngebühr von 25,- € je erlassenem Gebührenbescheid.
Die FernUniversität erhebt in folgenden Fällen pauschale Kostenerstattungen:
5. eine Kostenerstattung von 25,- €, wenn die oder der zu einer Prüfung oder Klausur ordnungsgemäß Angemeldete an dieser nicht teilnimmt. Die Gebühr entfällt, wenn die oder der Studierende sich vor Ablauf einer Abmeldefrist von 4 Wochen vor dem Prüfungs- oder Klausurtermin abmeldet oder ihr bzw. sein Fehlen nicht zu vertreten hat (ein geeigneter Nachweis ist dazu zum zuständigen Prüfungsamt zeitnah einzureichen),
6. für die durchgeführte Videoprüfung eine Kostenerstattung für die ausschließlich bei der FernUniversität in Hagen vor Ort entstehenden Kosten je Prüfung von 40,- €
7. bei einer Klausur im Ausland, sofern der fernUniversität in Hagen bei der Durchführung besondere Kosten entstehen, eine Kostenerstattung je Klausur von 75,- €
und
8. bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung für einen Rückruf der Zahlung (Rücklastschrift) eine Kostenerstattung von pauschal 5,- € zzgl. desjenigen Betrages, der der FernUniversität in Hagen durch das jeweilige Kreditinstitut in Rechnung gestellt worden ist (Bankgebühr).
Zu den vorgenannten Kostenerstattungen können außerhalb der FernUniversität in Hagen bei externen Beteiligten weitere Kosten für die Durchführung von Prüfungen oder Klausuren entstehen, die zusätzlich vor Ort zu entrichten sind. Dies gilt insbesondere für die Ablegung von Klausuren im Ausland.